// K.F.G. Schneider für den Bau Ihrer Schießanlage
Gerne unterstützen wir Sie bei der Modernisierung oder dem Neubau Ihrer Schießanlage. Neben der Akustik und den Brandschutzanforderungen die an unsere Materialien gestellt werden, müssen beim Bau oder der Ausstattung von Raumschießanlagen noch erheblich mehr Richtlinien und Verordnungen zwingend eingehalten werden. Zum Beispiel Be- und Entlüftung von geschlossenen Schießständen, Arbeitsstättenrichtlinien, Schießstandrichtlinien, Berufsgenossenschaftliche Vorgaben, Umweltrechtliche Vorgaben, (BimSchG, TA Luft, TA Lärm, KrWG pp.) und Baurechtliche Vorgaben.
Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf.
Bayerische Bereitschaftspolizei VII. Abteilung Sulzbach-Rosenberg
Bereitschaftspolizei VII. Abteilung Sulzbach-Rosenberg, Außenstelle Nabburg
// Angebotsanfrage für Schießanlagenbau, Schießstandbau